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Baufinanzierung

Fördermittel & KfW in Wildeshausen

„Was gibt es an Förderung, und wie kommt man daran?“

Es gibt Förderung. Für den Heizungstausch, für Dämmung, für Fenster, für die Beratung selbst und in Form von Krediten mit günstigen Zinsen. Was es nicht gibt, ist eine Auszahlung an jemanden, der zuerst gebaut und danach gefragt hat.

Das ist der Kern dieser Seite, und er ändert sich nicht, auch wenn sich alles andere ändert: Der Antrag steht vor dem Auftrag. Ein unterschriebener Vertrag oder eine vergebene Leistung vor dem Antrag kostet die Förderung, nicht anteilig, sondern vollständig.

Alles Übrige, also Sätze, Höchstbeträge und Zuständigkeiten, ist in Bewegung. Zuletzt ist 2026 an diesen Regeln gearbeitet worden. Deshalb steht auf dieser Seite bewusst keine Prozentzahl. Sie wäre in einem halben Jahr falsch, und Sie würden auf ihrer Grundlage entscheiden.

Vorhaben schildern
Aufgeschlagener Aktenordner mit Antragsformularen und abgehefteten Belegen, daneben ein Stempel

Zuschuss oder Kredit: der Unterschied

Ein Zuschuss wird bei einer Förderstelle beantragt und nach Abschluss der Arbeiten gegen Nachweis ausgezahlt. Er verringert die Summe, die Sie aufbringen müssen, und Sie zahlen ihn nicht zurück. Sie müssen die Kosten aber zunächst vorstrecken, weil das Geld erst nach der Umsetzung kommt.

Ein Förderkredit läuft nicht bei der Förderbank, sondern über Ihre Hausbank. Sie stellen dort den Antrag, die Bank reicht ihn weiter, und die Bank ist Ihr Vertragspartner. Bei manchen Programmen wird am Ende ein Teil des Kredits erlassen. Daraus folgt eine praktische Reihenfolge, die viele umdrehen: erst mit der Bank sprechen, dann den Antrag stellen, dann beauftragen.

Wer zuständig ist

Auf Bundesebene sind es zwei Stellen: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik, und die KfW für den Heizungstausch und für die Kreditprogramme. Welche Stelle für welche Maßnahme zuständig ist, hat sich in den letzten Jahren mehrfach verschoben. Das prüfen wir vor dem Antrag und nicht aus dem Gedächtnis.

Daneben gibt es Ebenen, die regelmäßig übersehen werden. Das Land Niedersachsen fördert über die NBank eigene Vorhaben. Stadt und Landkreis haben gelegentlich eigene Programme, etwa für Regenwasser, Begrünung oder Barrierefreiheit. Und wenn ein Pflegegrad vorliegt, kommt die Pflegekasse für Maßnahmen am Wohnumfeld in Frage. Wir sehen alle Ebenen durch, nicht nur die bekannteste.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

Erstens: einen Energieberater aus der Expertenliste des Bundes hinzuziehen. Ohne diesen Eintrag werden Anträge und Nachweise nicht anerkannt. Zweitens: die Maßnahme und die technischen Anforderungen festlegen. Die Förderung verlangt in der Regel bessere Werte als das Gesetz. Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan gemacht wird, gehört er an diese Stelle und nicht später.

Drittens: Antrag stellen, bei Zuschüssen durch den Berater, bei Krediten über die Bank. Viertens: die Zusage abwarten. Fünftens: beauftragen. Sechstens: bauen. Siebtens: Nachweise sammeln (Bestätigung des Fachunternehmens über das, was eingebaut wurde, und die Bestätigung des Beraters nach Durchführung). Achtens: den Verwendungsnachweis fristgerecht einreichen. Die Fristen sind der Punkt, an dem am Ende das meiste schiefgeht, weil zu diesem Zeitpunkt alle denken, es sei erledigt.

Wenn es schnell gehen muss

Es kommt vor, dass ein Betrieb kurzfristig Zeit hat und ein Antrag noch nicht durch ist. Dafür gibt es einen sauberen Weg: einen Vertrag mit einer aufschiebenden Bedingung. Er wird erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist. Damit sichern Sie den Termin, ohne den Anspruch zu verlieren.

Das muss schriftlich im Vertrag stehen, nicht am Telefon zugesagt werden. Handwerksbetriebe kennen das, und ein Betrieb, der es ablehnt, hat entweder gute Gründe oder wenig Erfahrung mit Förderung. Bei einem echten Notfall (die Heizung ist im Januar ausgefallen) gibt es teilweise Sonderregeln. Auch die prüft man, bevor man aufgibt.

Steuerermäßigung als Alternative

Wer keine Förderung erhält oder keine beantragen möchte, hat einen zweiten Weg: die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am selbst genutzten Wohngebäude. Sie wird über mehrere Jahre verteilt geltend gemacht und setzt eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens voraus. Für dieselbe Maßnahme lassen sich Förderung und Steuerermäßigung nicht kombinieren, für unterschiedliche Maßnahmen schon.

Für Arbeiten, die nichts mit Energie zu tun haben, gibt es die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen. Sie gilt auf den Lohnanteil, nicht auf das Material, und setzt voraus, dass die Rechnung überwiesen wurde. Barzahlung schließt sie aus, ohne Ausnahme. Welcher Weg bei Ihnen mehr bringt, hängt an Ihrer Steuerlast. Das rechnet Ihr Steuerberater, nicht der Handwerker und nicht wir.

Die Fehler, die Geld kosten

Der häufigste: beauftragen, bevor der Antrag gestellt ist. Der zweithäufigste: einen Berater beauftragen, der nicht in der Expertenliste steht. Dann folgen Rechnungen, auf denen Lohn und Material nicht getrennt ausgewiesen sind, Barzahlungen, und Maßnahmen, die die verlangten Werte knapp verfehlen, weil im Angebot ein günstigeres Material stand als im Antrag.

Zwei weitere, über die selten geredet wird. Erstens: Wenn sich während der Bauzeit etwas an der Maßnahme ändert, muss der Bescheid angepasst werden. Stillschweigend anders bauen geht nicht. Zweitens: Zuschussprogramme können für neue Anträge geschlossen werden, wenn die Mittel eines Haushaltsjahres aufgebraucht sind. Eine bereits erteilte Zusage bleibt davon unberührt, ein geplanter Antrag nicht. Das ist ein Grund, früh zu beantragen und nicht erst, wenn das Angebot vorliegt.

Wer das macht

Aus der Gilde: Baufinanzierung

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Volksbank eG Oldenburg-Land Delmenhorst

Wildeshausen

Wir begleiten Menschen auf dem Weg in die eigenen vier Wände, vom Kauf oder Bau einer Immobilie bis zur Modernisierung und Sanierung. Wir entwickeln die passende Finanzierung und beraten auch dazu, welche öffentlichen Fördermittel für das Vorhaben genutzt werden können.

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Alexander Apke, Leitung Bauen & Wohnen, Prokurist

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Häufig gefragt

Können wir Förderung nachträglich beantragen?

Nein. Sobald die Leistung vergeben oder der Vertrag geschlossen ist, ist der Anspruch weg. Das ist die klarste Regel im ganzen Förderrecht und die, an der die meisten Anträge scheitern. Wenn es zeitlich eng ist, arbeiten wir mit einer aufschiebenden Bedingung im Vertrag.

Können wir Zuschuss und Steuerermäßigung kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Für unterschiedliche Maßnahmen ist es möglich, etwa Förderung für die Heizung und die Steuerermäßigung für die Dämmung. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt an Ihrer Steuerlast und gehört mit dem Steuerberater durchgerechnet.

Ist das Geld sicher, wenn der Antrag genehmigt ist?

Die Zusage bindet, solange Sie die Bedingungen einhalten und die Fristen für Umsetzung und Verwendungsnachweis nicht reißen. Unsicher ist die Zeit davor: Programme können für neue Anträge geschlossen werden. Deshalb wird früh beantragt und nicht erst kurz vor Baubeginn.

Warum steht hier keine Prozentzahl?

Weil sie nicht lange stimmt. Die Sätze und Höchstbeträge sind in den letzten Jahren mehrfach geändert worden, zuletzt 2026. Wir sehen im Termin am aktuellen Stand nach und rechnen es an Ihrem Vorhaben durch. Das ist verlässlicher als jede Zahl, die hier steht.

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